Was steckt hinter den Abkürzungen EnEV und EEWärmeG?
08.03.2010
Die seltsamen Kürzel vieler Gesetze und Verordnungen rund ums Bauen und Wohnen wirken auf Nichtjuristen oft verwirrend. Doch was sich etwa hinter EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) und EnEV (Energieeinsparverordnung) verbirgt, ist für Hausbesitzer und Bauherren durchaus sinnvoll. Die neuen Regelungen des Gesetzgebers für den Neubau und die Modernisierung von Wohnraum schonen nicht nur das Klima, sondern sorgen auch dafür, dass Haushalte auf Dauer weniger von steigenden Energiepreisen abhängig sind. So schreibt das EEWärmeG vor, dass Hausbesitzer seit dem 1. Januar 2009 in Neubauten einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien verwenden müssen. Dazu zählen beispielsweise Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen. Alternativ können Hauseigentümer auch Maßnahmen ergreifen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz ihres Gebäudes führen. Die EnEV betrachtet das Haus als Ganzes und gibt an, welche energetischen Standards Hausbesitzer beachten müssen, wenn sie neu bauen oder ihren Altbau umfangreich modernisieren. Auch für Einzelmaßnahmen wie die Außenwanddämmung werden Mindestanforderungen vorgegeben.







