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Urteil: Schritt zu mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt

26.03.2010

Eine Erhöhung des Gaspreises darf nicht länger allein damit begründet werden, dass der Ölpreis gestiegen ist. Der Bundesgerichtshof (BHG) hob in einem Grundsatzurteil die seit gut 40 Jahren bestehende Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis auf. Eine Erhöhung des Gaspreises darf nicht länger allein damit begründet werden, dass der Ölpreis gestiegen ist. Verbraucherschützer begrüßten das Urteil als einen Schritt zu mehr Wettbewerb. Eine allein an die Ölpreise gebundene Preisentwicklung benachteilige die Verbraucher unangemessen, erklärte das Gericht. Die entsprechende Klausel ist damit ungültig. Die Kosten eines Gasversorgers seien auch von Netzgebühren oder Verwaltungskosten abhängig, begründete das Gericht seine Entscheidung. Fielen diese, könnten Gasversorger Extragewinne machen, wenn sie sich für die Preisgestaltung alleine auf die Heizölpreise bezögen. Folge des Urteils ist, dass Gaskunden mit einer alleinigen Ölpreis-Bindung künftige Preiserhöhungen verweigern können. Ob bereits gezahlte Erhöhungen zurückgefordert werden können, hängt vom Einzelfall ab. Der BGH hatte in früheren Fällen entschieden, dass Preiserhöhungen als akzeptiert gelten, wenn sie bezahlt wurden. Bevor Verbraucher auf Rückzahlung klagen, sollten sie sich deshalb rechtlich genau beraten lassen.

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