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Schärfere Gesetzgebung bei der Heizungsmodernisierung

17.02.2010

Im Neubau schreibt das Bundesgesetz bereits jetzt vor, dass 20 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen. Seit Jahresbeginn gibt es jetzt in Baden-Württemberg durch das EWärmeGesetz eine Verpflichtung, dass bei der Heizungserneuerung mindestens zehn Prozent erneuerbare Energien genutzt werden müssen. Weitere Bundesländer erarbeiten aktuell ähnliche Vorschriften. Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn eine solarthermische Anlage mit einer Größe von 0,04 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche genutzt wird. Konkret bedeutet das vier Quadratmeter Solarkollektorfläche bei hundert Quadratmeter Wohnfläche. Mit einer thermischen Solaranlage lassen sich 60 Prozent des Energiebedarfs für die Brauchwasserbereitung sparen.

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