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Photovoltaik wird in Zukunft weniger gefördert

28.04.2010

Der vom Bundeskabinett Ende März beschlossene Entwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht eine Absenkung der Vergütung für Solarstrom zum 1. Juli 2010 vor. Diese reduzierte Förderung wird damit begründet, dass die Kosten für Photovoltaikanlagen allein im Jahr 2009 um durchschnittlich rund 30 Prozent gesunken sind. Die Vergütungssätze werden daher an die Preis- und Kostenentwicklungen angepasst. Für Dachanlagen sinkt die Vergütung zum 1. Juli einmalig um 16 Prozent, und am 1. Januar 2011 kommt es zu einer weiteren ohnehin vorgesehenen Absenkung um neun Prozent. Gleiches gilt für Anlagen auf oder an Gebäuden, hier soll die Vergütung Mitte 2010 einmalig um 16 Prozent fallen. Relevanter ist da schon der Plan, bei Freiflächenanlagen eine Absenkung um 15 Prozent vorzunehmen, sofern der Strom nicht aus Anlagen auf Flächen ehemaliger wirtschaftlicher und militärischer Nutzung (Konversionsflächen) gefördert wird. Hier geht es nur um elf Prozent nach unten. Strom aus Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen soll überhaupt nicht mehr vergütet werden.

Der Bundesrat will hingegen die geplante einmalige zusätzliche Absenkung der Vergütung für Solarstrom zum 1. Juli auf höchstens zehn Prozent begrenzen, damit eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland weiterhin wirtschaftlich darstellbar sei. Die Länderkammer hat zwar kaum Möglichkeiten, die geplante Änderung im EEG zu stoppen, da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Eine Abmilderung im Sinne der Hersteller von Solaranlagen ist aber nicht ausgeschlossen: Schließlich stehen besonders in ostdeutschen Bundesländern Tausende Arbeitsplätze auf der Kippe.

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