Kleinfeuerungsverordnung novelliert
15.01.2010
Nach dem der Bundesrat dem Verordnungsentwurf mit geringfügigen Änderungen bereits zugestimmt hat, folgten Kabinett und Bundestag, die Novelle der Kleinfeuerungsverordnung endgültig zu beschließen. Das so genannte Verordnungsgebungsverfahren ist nunmehr beendet. Sobald der Verordnungstext im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, kann die Novelle mit einer siebenwöchigen Übergangsfrist in Kraft treten. Mit der Verordnung soll ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen erreicht werden. Dieses Ziel soll mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen sowie durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen erreicht werden. Die CO2-neutrale Energienutzung stellt einem wesentlichen Beitrag unserer nachhaltigen Klima- und Energiepolitik dar. Insofern verdient die verstärkte Nutzung von fester Biomasse eine grundsätzlich positive Bewertung. Der Einsatz von Holz in Anlagen im Anwendungsbereich der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten.







