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KFW streicht Förderungen zum 01.09.2010

16.08.2010

Laut einer Veröffentlichung der KFW Bankengruppe vom 13.08.2010 gibt es ab dem 01.09.2010 folgende wichtige Änderungen bei den Förderprogrammen zum energieeffizienten Sanieren.

Im Programm "Energieeffizient Sanieren" wird zum 31.08.2010 die Förderung der Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante eingestellt. Die bislang im Programm "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen" förderfähigen Maßnahmen können jedoch im Programm "Wohnraum Modernisieren" (Programm-Nr.: 141) zu den dort geltenden Programmbestimmungen beantragt werden.

Darüber hinaus werden zum 31.08.2010 wesentliche Teile der Sonderförderung im Programm "Energieeffizient Sanieren" eingestellt. Betroffen davon ist die Förderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen.
Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung wird weiterhin angeboten und ab dem 01.09.2010 eigenständig im Programm "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" (Programm-Nr.: 431) fortgeführt.

Für die Antragstellung in der Sonderförderung (mit Ausnahme der qualifizierten Baubegleitung) gelten die veröffentlichten Regelungen zur Antragstellung, d. h. Anträge können noch bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.

Infos über die jeweils aktuellen Fördermöglichkeiten finden Sie in der Fördermittelauskunft. Natürlich informieren wir Sie auch gern persönlich bei einem kostenlosen Beratungstermin mit einem unserer ZWS-Mitarbeiter.

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